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2010.01.19 - Patientenverfügung und Vorsorge |
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2010.01.19 - Patientenverfügung und Vorsorge |
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2012 wird das neue Erwachsenenschutzgesetz in Kraft treten, welches das bisherige, aus dem Jahr 1912 stammende Vormundschaftsrecht ablöst. Damit werden neue „Rechtsinstitute“ geschaffen, die die persönliche Vorsorge sowohl in allgemeinen Angelegenheiten (gesetzliche Vertretung) als auch in Gesundheitsfragen ermöglichen. Auch die Patientenverfügung wird damit einheitlich und verbindlich auf Bundesebene geregelt. Peter Lack hat den Prozess in den vergangenen Jahren eng verfolgt und unter anderem eine Arbeitsgruppe geleitet, die Richtlinien für Ärzte, Kliniken, Alters- und Pflegeheime erarbeitet hat, welche 2009 veröffentlicht wurden. Er informiert über die zukünftige rechtliche Regelung und was die Bürgerin und der Bürger zu beachten hat.
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Kommen Sie am Dienstag, den 19. Januar 2010, 15:00 Uhr, ins Hotel Hilton Basel zu einem Vortrag mit anschliessender Diskussion zum Thema Selbstbestimmung mit der Patientenverfügung: Was muss der Arzt beachten? Was muss der Patient im Voraus wissen? von
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lic. theol. Peter Lack, Basel
Vorsitzender ethische Subkommission Patientenverfügung der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften,
Projektleiter Patientenverfügung Schweizerisches Rotes Kreuz
und ehem. Geschäftsleiter GGG Voluntas
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Wie üblich offeriert Ihnen die NPV anschliessend einen Apéro – Gelegenheit zu weiteren Diskussionen und Gesprächen mit ehemaligen Kollegen und Freunden.
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Weitere Information |
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Vorträge 2010
2010.03.16 - Traditionelle chinesische Medizin
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