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2010.01.19 - Patientenverfügung und Vorsorge

2010.01.19 - Patientenverfügung und Vorsorge

Datum, Zeit Dienstag, 19. Januar 2010, 15:00 Uhr  
     
Ort Hotel Hilton
Aeschengraben 31, 4051 Basel
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Thema Selbstbestimmung mit der Patientenverfügung:
Was muss der Arzt beachten?
Was muss der Patient im Voraus wissen?
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Referent Peter Lack
lic. theol., Vorsitzender ethische Sub­kommission Patien­ten­verfügung der Schweizerischen Akademie der Medi­zi­ni­schen Wissen­schaften, Projekt­leiter Patien­ten­ver­fügung Schweizerisches Rotes Kreuz und ehe­maliger Geschäfts­leiter GGG Voluntas
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  Die Folien zum Vortrag von Herrn Peter Lack
können Sie hier noch einmal sehen.
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2012 wird das neue Erwachsenenschutzgesetz in Kraft treten, welches das bisherige, aus dem Jahr 1912 stammende Vormundschafts­recht ablöst. Damit werden neue „Rechtsinstitute“ ge­schaffen, die die persönliche Vorsorge sowohl in allgemeinen Angelegenheiten (gesetzliche Ver­tretung) als auch in Gesundheitsfragen ermöglichen. Auch die Patientenverfügung wird damit einheitlich und verbindlich auf Bundesebene geregelt. Peter Lack hat den Prozess in den ver­gangenen Jahren eng verfolgt und unter anderem eine Arbeitsgruppe geleitet, die Richtlinien für Ärzte, Kliniken, Alters- und Pflegeheime erarbeitet hat, welche 2009 veröffentlicht wurden. Er informiert über die zukünftige rechtliche Regelung und was die Bürgerin und der Bürger zu be­achten hat.

Kommen Sie am Dienstag, den 19. Januar 2010, 15:00 Uhr, ins Hotel Hilton Basel
zu einem Vortrag mit anschliessender Diskussion zum Thema
Selbstbestimmung mit der Patientenverfügung:
Was muss der Arzt beachten? Was muss der Patient im Voraus wissen?

von

lic. theol. Peter Lack, Basel

Vorsitzender ethische Subkommission Patientenverfügung der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften,

Projektleiter Patientenverfügung Schweizerisches Rotes Kreuz

und ehem. Geschäftsleiter GGG Voluntas


Wie üblich offeriert Ihnen die NPV anschliessend einen Apéro – Gelegen­heit zu weite­ren Dis­kussionen und Ge­sprächen mit ehe­mali­gen Kollegen und Freun­den.


Weitere Information

Basler Patientenverfügung

GGG Voluntas: Patientenverfügung

SAMW - Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften

SAMW: Patientenverfügungen - Medizinisch-ethische Richtlinien und Empfehlungen

Patientenstellen der Schweiz



Kontakt

Sergio Pellegrini 061-711 06 93 vortraege@npv.ch



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