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In zweiter Linie will die NPV auch die materiellen Interessen der Pensionierten wahren, indem sie sich für den bisher erreichten Lebensstandard einsetzt, d.h. erste, zweite und dritte Säule haben die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise zu gewährleisten (BV Art. 111, 112 und 113). |