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Grundlage der Rentnerkommission

Der Stiftungsrat der Pensionskasse Novartis genehmigte am 6. Dezember 1999 folgende Grund­satz­vereinbarung:

Hintergrund

Der Stiftungsrat der Pensionkasse Novartis wünscht, dass die Interessen der Rentnerinnen und Rentner gegenüber der Pensionskasse angemessen vertreten werden. Zu diesem Zweck wird eine aus drei Mitgliedern bestehende Rentnerkommission gebildet.

Pensionskasse Novartis

Auftrag

Die Rentnerkommission vertritt gegenüber der Pensionskasse Novartis die Interessen der Rentnerinnen und Rentner.

Wahlverfahren

Die Novartis Pensionierten-Vereinigung (NPV) stellt nach einem von ihr festgelegten und durch­geführten Wahl­ver­fahren die drei Mitglieder der Kommission.

Beziehung der Kommission zur Pensionskasse

Informationen:

Protokolle der Stiftungsratssitzungen

Budgets

Quartalsberichte

Jahresberichte

Zeitschrift „Schweizer Personalvorsorge

Regelmässige Gespräche mit der Geschäftsleitung der Pensionskasse


Schulung

Teilnahme an internen und externen Schulungsanlässen für den Stiftungsrat.

Anträge+Traktandierung für Stiftungsratssitzungen

Schriftliche Anträge/Anfragen an den Stiftungsrat, die spätestens 30 Tage vor dessen Sitzung der Geschäftsstelle eingereicht wurden, sind für die folgende Stiftungsratssitzung zu trak­tan­dieren.

Gültigkeit und Änderungen

Die Bildung der Rentnerkommission wurde durch den Stiftungsrat der Pensionskasse Novartis an der Sitzung vom 6. Dezember 1999 beschlossen und tritt am 1.1.2000 in Kraft.

Das Recht auf Änderung und Aufhebung liegt beim Stiftungsrat der Pensionskasse Novartis.


Kontakt

Alex Gasser 061-311 64 24 rentnerkommission@npv.ch



Druckbare Version 
Rentnerkommission Novartis 
Konzept der Rentnerkommission